Bundesautobahn A 100 in Berlin: Eilantrag gegen Weiterbau erfolgreich

Ein Umweltschutzverein und mehrere private Betroffene haben mit ihrem Eilantrag gegen den Weiterbau der Bundesautobahn A 100 in Berlin einen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem Antrag, der sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Weiterbau der A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park richtet, stattgegeben. In einem gleichzeitig anhängigen Klageverfahren bestreiten die Antragsteller die Planrechtfertigung für das Vorhaben und machen darüber hinaus geltend, die Planfeststellung beruhe wegen Mängeln der Verkehrsprognose auf einer fehlerhaften Abwägung. Das BVerwG hat die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, weil das Interesse der Antragsteller am Unterbleiben von Vollzugsmaßnahmen bis zur Prüfung ihrer rechtlichen Einwände im Klageverfahren das Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses überwiege.

Ein aktuelles öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung dieses Beschlusses sei nämlich nicht erkennbar. Der Antragsgegner habe selbst eingeräumt, dass der Beginn des baulichen Vollzugs nicht vor März 2012 vorgesehen sei. Angesichts dieses schon bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Dezember 2010 absehbaren und der Öffentlichkeit durch Presseberichte als politische Beschlusslage in Berlin vermittelten Zeitraums von etwa 1¼ Jahren bis zum Vollzugsbeginn hätte es nach Ansicht der Richter nahe gelegen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses schon von Amts wegen behördlich auszusetzen, um so die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens entbehrlich zu machen.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.03.2011, 9 VR 2.11

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