Der Lebenspartner der Mutter hinterlässt ihrem Kind keine Waisenrente

Auch wenn ein Kind drei Jahre lang mit seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten in einem Haushalt lebt, kann das Kind keine (Halb-) Waisenrente aus der Versicherung des Partners der Mutter beanspruchen, weil es – mangels Heirat der beiden – kein Stiefkind ist. Auch die Pflegekindern zustehende Rente wurde im konkreten Fall nicht fällig, obwohl der Mann das Mädchen während des mehrmonatigen stationären Aufenthaltes der Mutter betreut hatte: Ein Pflegekindschaftsverhältnis liege nur vor, „wenn die Bindung zum leiblichen Elternteil völlig gelöst worden sei“, erklärte das Sozialgericht Stuttgart.

SG Stuttgart, S 19 R 5054/07

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