Ist eine Steuererklärung vollständig und zutreffend eingereicht worden, weist aber der Steuerbescheid wegen eines Fehlers des Finanzamts eine (hier: erheblich) zu niedrige Steuerzahlung aus, so ist der Steuerzahler nicht verpflichtet, das Amt auf den Fehler aufmerksam zu machen.
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt: Steuerpflichtige sind keine „Korrekturleser des Finanzamts“. Das letzte Wort spricht der Bundesfinanzhof. FG Sachsen-Anhalt, 5 K 531/06; Az. der Revision: VIII B 41/10
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