Vermieter haben das Recht, die in den Wohnungen angebrachten Heizkostenverteiler durch „funkbasierte Ablesesysteme“ zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, die bereits den Klagen des Vermieters gegen seine Mieter stattgegeben hatte, dass die vorhandenen Ablesegeräte für Wärme, Warmwasser und Kaltwasser gegen ein Funksystem ausgetauscht werden dürfen. Die Mieter dürften dem Fortschritt nicht im Wege stehen, ohne stichhaltige Gründe dafür vortragen zu können. Es handele sich eindeutig
um eine Wohnwertverbesserung, weil zum Beispiel „zum Zwecke der Ablesung die Wohnung nicht mehr betreten“ werden müsse. Im entschiedenen Fall hatten die Mieter argumentiert, durch das Funken ergebe sich in der Wohnung eine erhöhte Strahlenbelastung. Der BGH verneinte das. Im Übrigen gelte das Recht auf Austausch auch dann, wenn die bisher genutzten funklosen Geräte zur Ermittlung des Wasser- und Wärmeverbrauchs noch funktionieren.
Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 326/10
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
