Deutsche Pkw-Maut: EU-Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission hat am 18.06.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung der Straßennutzungsgebühr für Pkw eingeleitet.

Deutschland hat am 08.06.2015 das Gesetz zur deutschen Pkw-Maut verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz erlassen, das Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkws die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene Pkw von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen.

Die hauptsächlichen Bedenken der Kommission betreffen den Aspekt der indirekten Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit. Diese Diskriminierung finde auf zwei Ebenen statt: Zum einen würden deutsche Nutzer die Straßennutzungsgebühr nicht zahlen, weil ihre Kfz-Steuer um den exakten Betrag der Gebühr gesenkt werde. Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer. Bei entsprechenden Straßennutzungsgebühren im EU-Ausland (zum Beispiel in Österreich und in Slowenien) sei keine solche Diskriminierung festzustellen, was auch auf Interventionen der Kommission zurückzuführen sei.

Die Kommission betont, verhältnismäßige, entfernungsbasierte Nutzungsabgaben, die dem Verursacherprinzip und dem entsprechenden Beitrag zum Unterhalt der Infrastruktur besser Rechnung tragen, zu befürworten. Im „Weißbuch Verkehr“ aus dem Jahr 2011 empfehle sie daher, die Straßennutzungsgebühren und die Kfz-Besteuerung so auszurichten, dass von der Preisgestaltung die richtigen Anreize für Nutzer ausgehen. Die von Deutschland verabschiedete Pkw-Maut decke sich indes nicht mit den Zielen des „Weißbuchs Verkehr“ von 2011, weil kein Verhältnis zur Intensität der Straßennutzung bestehe. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die im Aufforderungsschreiben unterbreiteten Argumente der Europäischen Kommission einzugehen. Sollte die Kommission zur Schlussfolgerung gelangen, dass die Reaktion auf dieses Schreiben nicht zufriedenstellend ist, wird sie über eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland befinden.

Europäische Kommission, PM vom 18.06.2015

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