Deutsches Patent- und Markenamt: Führt elektronische Schutzrechtsakte ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 01.06.2011 die „elektronische Schutzrechtsakte“ gestartet. Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate werden danach ab sofort von der Anmeldung bis zur Publikation komplett elektronisch bearbeitet.

Das DPMA nutzt eigenen Angaben zufolge bereits seit über 30 Jahren die Informationstechnologie zur Unterstützung der Schutzrechtsverfahren, zur Online-Anmeldung sowie zur Publikation gewerblicher Schutzrechte. Die elektronische Schutzrechtsakte schließe nun die Lücke zwischen Online-Anmeldung und Publikation. Das System wurde vom DPMA und der IBM Deutschland GmbH konzipiert und entwickelt. Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet bereits an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den weiteren Schutzrechten Marke und Geschmacksmuster. Deutsches Patent- und Markenamt, PM vom 01.06.2011