Deutsches WhatsApp erfordert deutschsprachige AGB

Der Message-Dienst WhatsApp ist verpflichtet, seine Geschäftsbedingungen für deutsche Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Allein englischsprachige AGB genügen nicht den Anforderungen des deutschen Rechts.

Verbraucherschützer mahnten den US-Message-Dienst WhatsApp ab. Moniert wurde unter anderem, dass das Unternehmen seine AGB nur auf Englisch verfügbar macht.

Da WhatsApp auf die Abmahnungen nicht reagierte, ging der Fall vor Gericht. Auch hierauf reagierte das Unternehmen nicht. Folglich erging ein Versäumnisurteil mit folgendem Tenor: Für den Fall der Zuwiderhandlung droht nun ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro.

Das Landgericht Berlin entschied, ausländische Unternehmen, die sich mit ihrem Angebot in Deutschland an deutsche Kunden wenden (z.B. bei (Online-)Geschäften), haben deutsches Recht zu respektieren. Allein englischsprachige AGB anzubieten, stellt einen Rechtsverstoß dar. Geschäftsbedingungen müssen Verbrauchern in zumutbarer Weise zur Kenntnis gegeben werden. Das umfasst auch dieselbe Sprache wie die Werbung für die angebotene Dienstleistung. Somit sind deutschsprachige AGB Pflicht. LG Berlin, Urteil vom 9.5.2014, 15 O 44/13