Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VI R 1/13 anhängig.
In dem Verfahren hatte ein Hauseigentümer für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses 357,36 Euro gezahlt. Er beantragte hierfür in seiner Einkommensteuererklärung die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen. Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei. Für diese komme laut Bundesfinanzministerium keine Steuerermäßigung in Betracht.
Das FG Köln ist der Ansicht des Finanzamts nicht gefolgt und gewährte dem Kläger die beantragte Steuerermäßigung. Die Dichtheitsprüfung sei eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Sie sei mithin als steuerbegünstigte Handwerkerleistung zu beurteilen. Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.10.2012, 14 K 2159/12
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock