Ein Mann hatte sich auf eine Berufseinsteiger-Maßnahme einer Versicherungsgesellschaft beworben und war mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass sein Studienabschluss mehr als ein Jahr zurückliege. Daraufhin verklagte er das Unternehmen auf Altersdiskriminierung. Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichtes konnten ihm allerdings keine Aufnahme in das Programm zusprechen. Zwar sei die Stellenausschreibung mittelbar diskriminierend. Das Unternehmen habe jedoch ein berechtigtes Interesse daran, Menschen ohne praktische Erfahrungen einzustellen. Denn nur wenn die Bewerber „frisch von der Uni“ kämen, sei das Ziel, erste berufliche Einstiegschancen im Rahmen des Trainee-Programmes anzubieten, gewährleistet. Hessisches LAG, 7 Sa 615/11