Eine rote Ampel über eine Tankstelle umfahren, ist legitim

Ein Autofahrer darf nicht mit einem Bußgeld (hier in Höhe von 200 Euro) und einem Monat Fahrverbot belegt werden, wenn er eine „rot“ zeigende Ampel dadurch „umfährt“, dass er ein im Eckbereich der Straße liegendes Tankstellengelände als Umfahrung nutzt, um dann wieder auf die Straße zu kommen. Das Oberlandesgericht Hamm hält einen solchen Trick (unabhängig davon, ob es dem Tankstelleninhaber gefällt) für legitim. Entsprechendes gelte für das Umfahren einer roten Ampel über einen unmittelbar daneben liegenden Parkplatz.

Nicht akzeptieren wollen die Richter das Umfahren einer rot zeigenden Ampel durch das Benutzen eines Gehweges oder Randstreifens, eines Parkstreifens, eines Radweges oder einer Busspur.

OLG Hamm, 1 RBs 98/13

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock