Einkommensteuervorauszahlungen: Mehr Steuerzahler sind betroffen

Steuerzahler, die in diesen Tagen ihren Steuerbescheid erhalten, werden sich vielleicht darüber wundern, dass neben den Steuern auch Vorauszahlungen festgesetzt werden. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind nunmehr jedoch Arbeitnehmer-Ehepaare etwa mit der Steuerklassenkombination III/V, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt). Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssten unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten.

Hintergrund sei eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Danach muss der Arbeitgeber laut BdSt im Lohnsteuerabzugsverfahren eine so genannte Vorsorgepauschale berücksichtigen. Bei der Steuererklärung werde hingegen nicht die Pauschale, sondern die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Seien die tatsächlich geleisteten Beiträge niedriger als die Vorsorgepauschale, so sei zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden und der Steuerzahler müsse dementsprechend Lohnsteuer nachzahlen. In der Regel bekomme er eine Steuervorauszahlung festgesetzt. Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 20.06.2011