Einspruch: Erfolgreicher Widerstand gegen den Steuerbescheid 2010

Wer sich nur über die Erstattung oder unverhofft geringe Nachzahlung seines Steuerbescheides für 2010 oder bei verspäteter Post für 2009 freut und die Schreiben des Fiskus anschließend ungeprüft ablegt, verschenkt meist bares Geld. Denn oft zahlt sich aus, gegen den Bescheid vorzugehen. Zahlendreher, selbst vergessene oder vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten und vor allem unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse sollten stets Anlass für einen Einspruch sein, der anschließend oftmals von Erfolg gekrönt ist.

Die Bundesbürger haben allein im Jahr 2010 knapp 3,8 Millionen Einsprüche eingelegt, um ihre Ansprüche gegen das Finanzamt geltend zu machen. Das geht aus der am 28.09.11 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Statistik hervor (Az. 2011/0779238). In dieser im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen, aber immer noch hohen Zahl sind noch nicht einmal die Rechtsbehelfe gegen die Kürzung des Abzugs der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer enthalten. Dabei ist der Erfolg fast schon vorprogrammiert, denn von den entschiedenen Einsprüchen geht mehr als 70 Prozent zu Gunsten der Steuerzahler aus. In den übrigen Fällen gibt es oft immerhin noch einen Teilerfolg, nur rund 10 Prozent der Einsprüche werden abgelehnt. Und auch dies muss noch nicht das Ende bedeuten. Im Jahr 2010 wurden gegen die Einspruchsentscheidungen der Finanzämter 69.986 Klagen beim Finanzgericht erhoben, dies entspricht einer Quote von rund 1,3 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche. Davon führt in der Regel knapp die Hälfte zu einem Erfolg für die Steuerzahler. Wenden sich die Bürger in letzter Instanz an den Bundesfinanzhof, gab es hier im Jahr 2010 auch noch einmal in 42,6 Prozent der Revisionsfälle eine für sie positive Entscheidung.

Dabei waren die Finanzbeamten fleißig. Gab es an Neujahr 2010 noch 5,8 Millionen unerledigte Einsprüche, waren es an Silvester 2010 nur noch 4,3 Millionen. Von diesen wiederum sind 68 Prozent entweder von der Vollziehung ausgesetzt oder ruhen und konnten daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden. Der ruhende Einspruch kommt wegen anhängiger Verfahren in Betracht, weil andere Steuerzahler ihre Rechte zu diesem Streitpunkt vor Gericht durchfechten wollen.

Neben der erstaunlichen Erfolgsquote gibt es eine Reihe von weiteren guten Argumenten, Einspruch einzulegen und das Geld nicht endgültig in der Staatskasse zu belassen. So ist der Einspruch unabhängig davon kostenlos, wer anschließend als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht. Der Widerstand bringt einen Liquiditätsvorteil, da strittige Beträge auf Antrag des Steuerzahlers nicht sofort bezahlt müssen, sondern bis zur Entscheidung von der Vollziehung ausgesetzt werden können. Darüber hinaus bringt der späte Erfolg auch noch üppige Zinsen. Bekommen Bürger oder Unternehmer nämlich erst nach langem Hin und Her Recht, kommt auf die Erstattungsbeträge auch noch ein attraktiver Jahreszins von sechs Prozent hinzu. Solche Renditen lassen sich derzeit bei den Banken kaum erzielen.

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