Elektronische Rechnungsstellung: Bundesfinanzministerium legt Frage-Antwort-Katalog vor

Wer Fragen zur geplanten Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung hat, kann in einem „Frage-Antwort-Katalog“, den das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten veröffentlicht hat, Antworten finden. Dort wird nach Angaben des Ministeriums auf eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der geplanten Regelung eingegangen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aufgeworfen wurden. Die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung ist im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehen. Dieses liegt derzeit auf Eis, da der Bundesrat seine Zustimmung am 08.07.2011 verweigert hat.

Laut Bundesfinanzministerium wird derzeit eine Anrufung des Vermittlungsausschusses geprüft. Es weist darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung (zum Beispiel Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich ist. Durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz sollen die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Vorgesehen war eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung zum 01.07.2011.

Der „Frage-Antwort-Katalog“ ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Verwaltung_Steuern“ veröffentlicht. Bundesfinanzministerium, PM vom 26.07.2011

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