Energetische Wohngebäudesanierung: Bundes- regierung ruft Vermittlungsausschuss an

Nachdem der Bundesrat die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen im Juli 2011 gestoppt hat, ruft die Bundesregierung jetzt den Vermittlungsausschuss an.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Energiebedarf mit der Sanierung erheblich verringert wird. Die Eigentümer sollen jährlich zehn Prozent der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können.

Bundesregierung, PM vom 26.10.2011

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock