Erbschaft ist kein kindergeldrechtlicher Bezug

Eine Erbschaft nach einem verstorbenen Elternteil ist kein kindergeldrechtlicher Bezug im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar.

In dem zugrunde liegenden Verfahren verstarb die Mutter zweier sich in Ausbildung befindender Kinder. Strittig war, wie sich das Erbe der Kinder auf den Kindergeldanspruch auswirkt. Das Finanzamt berücksichtigte die Erbschaft als kindergeldrechtlichen Bezug, der auf den Jahresgrenzbetrag anzurechnen ist. Dem ist der BFH jetzt entgegengetreten.

Er stellt klar, dass ein Zufluss von Vermögenswerten, der bei einem Kind dadurch eintritt, dass er einen Elternteil beerbt, für Zwecke des Kindergeldes ebenso außer Betracht zu lassen ist wie Schenkungen seitens der Eltern zu deren Lebzeiten. Auch im Erbfall nach einem Elternteil liege kein Zufluss von dritter Seite vor. Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.08.2011, III R 22/10

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