Hat ein Finanzamt einem Steuerschuldner, der sich in der Privatinsolvenz befunden hat, den Restbetrag erlassen (hier in Höhe von rund 44.000 Euro), so kann es den geschuldeten Betrag nach nachträglich einfordern, wenn es davon erfährt, dass der Mann einen Lottogewinn in Millionenhöhe kassiert hat. BFH,V B 82/15 – vom 09.03.2016