Facebook: „Freundefinder“ und Geschäfts- bedingungen rechtswidrig

Facebook verstößt mit seinem „Freundefinder“ und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Verbraucherrechte. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 06.03.2012 mitteilt.

Beim „Freundefinder“ kritisierte das LG nach Angaben des vzbv, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-MailAdressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Diese erhielten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben. Die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den „Freundefinder“ ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt werde. Dies finde bislang nicht statt, so das LG.

Zudem dürfe Facebook sich in seinen AGB kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen, so das LG nach Angaben der Verbraucherschützer weiter. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig sei nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 06.03.2012 zu Landgericht Berlin, Urteil vom 06.03.2012, 16 O 551/10, nicht rechtskräftig

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