Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat seine 2012 gegen die Facebook-Gesichtserkennungsfunktion erlassene Anordnung aufgehoben. Die Anordnung hatte sich gegen die datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook gerichtet. Mittlerweile sei diese Funktion europaweit abgeschaltet worden, so Caspar. Dies habe Facebook plausibel dargelegt.
Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten sei von der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde kontrolliert worden. Hierzu habe Facebook überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten, der eigene Untersuchungen angestellt hat, bestätigt worden.
Allerdings hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in Gesprächen mit Vertretern von Facebook darauf hingewiesen, dass umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte.
Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, PM vom 07.02.2013
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