Fahrtkosten: Krankenhausbesuche der Verlobten sind nicht „außergewöhnlich“

Entstehen einer Verlobten Fahrkosten, weil sie ihren Verlobten während seiner stationären Krankenhausbehandlung mehrmals besucht, so handelt es sich dabei nicht um steuerlich relevante „außergewöhnliche Belastungen“.

Das gilt sowohl für die Verlobte selbst, deren Aufwand vom Finanzamt nicht als „zwangsläufig entstanden“ angesehen wurde, als auch für ihren Verlobten (der ihr hier die Fahrkosten ersetzt hatte). Bei ihm handelte es sich darüber hinaus auch nicht um „Krankheitskosten“, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Besuche für seine Heilung zwingend notwendig gewesen waren.

FG Münster, 10 K 200/10 E vom 16.11.2011

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