Familienpsychologische Gutachter sollen künftig ihre Qualifikation nachweisen müssen

Gutachter in familienrechtlichen Verfahren sollen künftig nachweisen müssen, dass sie für diese Tätigkeit qualifiziert sind. Dies plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt das Vorhaben. Klare gesetzliche Vorgaben für die Gutachter-Qualifikation in familienrechtlichen Verfahren seien schon lange ein Anliegen des DRB. Bisher müssten Gutachter keine bestimmte Qualifikation nachweisen, um familienpsychologische Gutachten zu erstellen, so DRB-Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff. Jedes Jahr würden bis zu 10.000 Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren erstellt. Dabei wiesen nach den Erfahrungen aus der Praxis bis zu zehn Prozent der Gutachter keine hinreichende berufliche Qualifikation auf. Das bedeute, dass jährlich bis zu 1.000 Gutachten fehlerhaft sein könnten.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Sachverständige künftig etwa eine psychologische, medizinische oder pädagogische Berufsqualifikation nachweisen müssen. „Allerdings sollte der Gesetzgeber überdenken, ob allein eine pädagogische Ausbildung ausreicht, um ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen“, rät Lüblinghoff, der hier Bedenken hat.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass das Gericht die Parteien anhören muss, bevor es einen Gutachter ernennt. Zudem muss der Gutachter das Gericht sofort informieren, falls Gründe vorliegen, die seine Unparteilichkeit in Frage stellen. Für Lüblinghoff geht das in die richtige Richtung: „Es führt zu mehr Transparenz – und damit auch zu einer

höheren Akzeptanz der Gutachten.“

Deutscher Richterbund, PM vom 13.08.2015

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