Fernbushaltestellen in Kölner Innenstadt durften gesperrt werden

Mehrere Fernbusunternehmen haben sich im Wege des Eilrechtsschutzes erfolglos gegen die geplante Sperrung von Haltestellen in der Kölner Innenstadt gewandt. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat entschieden, dass die beabsichtigte Sperrung rechtmäßig ist, weil sie zur Herstellung von Verkehrssicherheit in dem jeweiligen Verkehrsbereich dienen solle. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden.

Ab dem 28.10.2015 plant die Stadt Köln, einen zentralen Fernbusbahnhof am Flughafen Köln Bonn einzurichten. Deshalb sollen die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße in der Kölner Innenstadt zeitgleich für Fernbusse gesperrt werden. Gegen diese beabsichtigte Sperrung haben mehrere Fernbusunternehmen Eilrechtsschutz beantragt. Sie berufen sich auf noch lang laufende Konzessionen, die die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße als Haltestellen in Köln auswiesen. Außerdem stelle der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn schon deshalb keine angemessene Alternative dar, weil er sich weit außerhalb der Innenstadt befinde.

Dem ist das VG nicht gefolgt. Aus den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen könnten die Fernbusunternehmen kein Recht darauf ableiten, die dort genannten Haltestellen dauerhaft beizubehalten. Denn die Stadt Köln habe nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass an beiden bisherigen Halteplätzen gefährliche Verkehrssituationen bestünden, die ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde und eine Verlegung der Haltestellen rechtfertigten. So sei es von September 2014 bis August 2015 am Breslauer Platz zu 97 und an der Gummersbacher Straße zu 35 Unfällen gekommen. Das derzeit unübersichtliche Verkehrsgeschehen am Breslauer Platz und die vierspurig ausgebaute und stark befahrene Gummersbacher Straße brächten für die Verkehrsteilnehmer erhebliche Gefahren mit sich. Vor diesem Hintergrund stelle die Sperrung beider bisheriger Haltestellen eine geeignete Maßnahme dar, um die Verkehrssicherheit an den genannten Standorten nachhaltig zu verbessern.

Die Sperrung beeinträchtige die Fernbusunternehmen auch nicht in unangemessener Weise. Denn der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn weise eine ausreichende Anzahl von Halteplätzen für Fernbusse und eine gute Infrastruktur auf. Ferner sei er sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an die Kölner Innenstadt angebunden.

Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 22.10.2015, 18 L 2421/15, 18 L 2455/15, 18 L 2466/15 und 18 L 2522/15

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