Fernwärme: Keine spezifische Steuervergünstigung geplant

Eine spezifische Steuervergünstigung für Fernwärme ist nicht vorgesehen. Dies gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/4795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/4601) bekannt.

Die Erzeugung von Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werde jedoch mit einem Entlastungsvolumen von rund 500 Millionen Euro jährlich steuerlich begünstigt.

Nach Regierungsangaben werden 4,79 Millionen Wohneinheiten in Deutschland mit Fernwärme beheizt.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.02.2011

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