Firmen müssen bei Facebook im Impressum Farbe bekennen

Firmen (hier ein IT-Dienstleister) sind verpflichtet, auf ihrer FacebookFanseite das Impressum anzugeben. Geschieht das nicht, so können sie von Mitbewerbern (im Regelfall durch von ihnen beauftragte Rechtsanwälte) kostenpflichtig abgemahnt werden.

In dem vom Landgericht (LG) Regensburg entschiedenen Verfahren wurde auch darüber gestritten, ob das abmahnende Anwaltsbüro überhaupt berechtigt war, gegen den IT-Dienstleister vorzugehen; denn es wurde festgestellt, dass es haufenweise Abmahnungen verschickt. Das Gericht fand daran aber nichts Unrechtes: Da „die Behörden“ sich um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht „nicht kümmerten“, müssten sich Firmen selbst bemühen. LG Regensburg, 1 HK O 1884/12

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