Um die Frage, ob die vom Land Rheinland-Pfalz angekaufte Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwertet werden darf, dreht sich ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Das Gericht hat jetzt den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Diese soll am 10.01.2014 stattfinden.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Koblenz und Beschlüsse des Landgerichts Koblenz über die Beschwerden hiergegen in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Er macht im Wesentlichen geltend, die Beschlüsse verstießen gegen das Rechtsstaatsprinzip, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, da der für die Ermittlungsmaßnahmen erforderliche Anfangsverdacht nicht auf das „dem Land Rheinland-Pfalz im Jahre 2012 angebotene Datenpaket“ einer schweizerischen Bank gründen dürfe.
Der Finanzminister des Landes hat im April 2013 bestätigt, dass Rheinland-Pfalz eine sogenannte Steuerdaten-CD angekauft hat. Dabei handelt es sich seinen Angaben zufolge um rund 40.000 Datensätze, die nach intensiven Vorermittlungen zum Preis von vier Millionen Euro von den rheinland-pfälzischen Behörden erworben wurden. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, VGH B 26/13
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