Ein Autofahrer hatte im Bereich einer Baustelle einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen, wies jedoch jegliche Schuld für die anschließende Kollision von sich. Die Beschilderung sei widersprüchlich, behauptete der Mann, und machte für den Unfall das zuständige Bauunternehmen verantwortlich.
Die Firma schob hingegen den schwarzen Peter dem zur Beschilderung beauftragten Fremdunternehmen zu, konnte damit aber das Landgericht Saarbrücken nicht überzeugen. So sei das Unternehmen seiner Verpflichtung, die Beschilderung unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes genehmigen zu lassen, nicht nachgekommen. Nur die zuständige Behörde könne die Entscheidung über eine sachgerechte Beschilderung treffen, deren korrekte Umsetzung das Bauunternehmen verantworte.
Dies aber hätten die Verantwortlichen nicht getan, so dass sie vier Fünftel und der klagende Autofahrer ein Fünftel des Schadens tragen müsse, da es letztlich wegen seiner Vorfahrtsverletzung zu dem Unfall gekommen sei.
LG Saarbrücken, 13 S 161/11
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