Wer neben einem Fußballplatz wohnt, muss es hinnehmen, wenn ein Mal pro Woche ein Ball auf seinem Grundstück landet. Mehr Bälle muss der Nachbar aber nicht dulden, wie nach einer Mitteilung der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt entschieden hat.
Ein neben einem Fußballplatz wohnender Grundstückeigentümer hatte es als erhebliche Störung angesehen, dass er nach seiner eigenen, langfristigen Zählung im Jahresdurchschnitt 134 Bälle aufsammeln musste. Er zog deswegen vor Gericht. Dieses hielt einen Ball pro Woche für einen erträglichen Durchschnittswert. Dafür müsse der Betreiber des Platzes sorgen, so das OLG, sonst drohe ein Ordnungsgeld. Allerdings war nach Angaben der LBS ohnehin geplant, ein höheres Ballfangnetz anzuschaffen, das die Zahl der verirrten Geschosse dann noch weiter reduzieren könne.
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, PM vom 04.10.2016 zu Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, 12 U 184/14
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