Gerichtskosten: Anforderung vor Abschluss des Verfahrens möglich

Hat die Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn auch grob fahrlässig, einen Unfall verursacht, wodurch ihr Beifahrer und zugleich Partner, dem das Auto zur Verfügung stand, verletzt wurde, so kann die Vollkaskoversicherung den Schaden (hier in Höhe von 16.000 €) nicht von der Fahrerin zurückverlangen.

Dies deshalb nicht, weil die Frau, wenn sie mit dem verletzten Beifahrer/Partner verheiratet gewesen wäre, nicht für den Schaden hätte einstehen müssen. Denn die von ihr verlangte Zahlung würde zugleich ihren Partner finanziell mit in die Verantwortung ziehen – was aber per Gesetz ausgeschlossen sein soll (BGH, VI ZR 160/07).

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