Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die sogenannte EU-„Beitreibungsrichtlinie“ in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die vom März 2010 datierende Richtlinie über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) muss bis zum 30.12.2011 umgesetzt sein. Dies erfolgt nach Angaben des Finanzministeriums mit dem EU-Beitreibungsgesetz. Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf zeitnah steuerrechtliche Regelungen beziehungsweise Regelungsbereiche. Dazu gehören:
die Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sowie die Ablösung der einführenden Vorschriften zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Regelungen für das dauerhafte Verfahren, §§
38b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG),
die Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst sowie zur Ermöglichung einer Berücksichtigung als Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, § 32 EStG, §§ 2, 20 des Bundeskindergeldgesetzes,
eine engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 50 EStG,
die Aufhebung der so genannten Sanierungsklausel zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission, § 8c Absatz 1a des Körperschaftsteuergesetzes,
die Überarbeitung des II. Teils der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes zur Gewährleistung der Ermittlung des gemeinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 des Bewertungsgesetzes sowie
die Einführung eines Antragsrechts eines beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter Steuerpflicht, §§ 2, 16, 19, 21 und 37 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Bundesfinanzministerium, PM vom 22.03.2011
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
