Die neuen Datenschutzbestimmungen, die Google zum 01.03.2012 eingeführt hat, sind nach deutschem Recht anfechtbar. Dieser Meinung ist die Stiftung Warentest, die die Bestimmungen als zu schwammig kritisiert. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein. Die neue Datenschutzerklärung ersetzt über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste.
Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre Vorgänger, so die Stiftung Warentest. Trotzdem gelinge es Google nicht, die versprochene „höchstmögliche Transparenz“ herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung enthalte zahlreiche äußerst dehnbare Formulierungen wie „möglicherweise“ (15 Mal) und „gegebenenfalls“ (zehn Mal). Solch schwammige Formulierungen seien nach deutschem Recht angreifbar. Stiftung Warentest, PM vom 17.02.2012
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