Grenzüberschreitende Erbschaftsbesteuerung: Konsultation der EU-Kommission soll Lösungen bei Problemen aufzeigen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu Problemen bei der grenzüberschreitenden Erbschaftsbesteuerung in der Europäischen Union gestartet, die noch bis zum 03.07.2014 läuft.

Zum Hintergrund erläutert die EU-Behörde, sie habe am 15.12.2011 eine Empfehlung mit Vorschlägen dazu abgegeben, wie die EU-Länder durch bestimmte Anpassungen ihrer nationalen Vorschriften zur steuerlichen Entlastung ausländischer Erbschaften der Doppelbesteuerung von Erbschaften im Binnenmarkt umfassend entgegenwirken könnten. Die Kommission habe angekündigt, dass sie den aktuellen Stand bei grenzübergreifenden Erbschaftsteuer-Entlastungen in der EU überprüfen und Ende 2014 einen Bericht dazu vorlegen werde. Gleichzeitig habe sie ein Arbeitspapier vorgelegt, in dem sie erläutert habe, wie Erbschaftsteuersysteme gestaltet werden sollten, damit sie dem EURecht entsprechen.

Mit der aktuellen öffentlichen Konsultation möchte die Kommission eigenen Angaben zufolge in erster Linie Informationen über die

Entwicklung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Erbschaftbesteuerung in den EU-Ländern seit 2011 erlangen. Daneben sei sie interessiert an Informationen der Interessenträger über praktische Probleme bei der grenzüberschreitenden Erbschaftbesteuerung, die Gründe hierfür und die betroffenen EU-Länder. Außerdem gehe es ihr darum, Ansichten von Interessenträgern zu den von der Kommission vorgeschlagenen und etwaigen weiteren praktikablen Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung einzuholen.

Anhand dieser Informationen wolle die Kommission beurteilen, ob es in der EU nach wie vor Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften gibt, und einschätzen, inwiefern sich ihre Empfehlung auf die Erbschaftsteuervorschriften und -verfahren der EU-Länder ausgewirkt hat. Falls weiterhin Probleme bestünden und die Maßnahmen der EU-Länder sich als unzulänglich erwiesen, werde die Kommission die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene prüfen. Beiträge könnten von Bürgern, Organisationen und Behörden eingereicht werden.

Europäische Kommission, PM vom 10.04.2014

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock