Mit Blick auf die anstehende Reform der Grundsteuer plädiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für das sogenannte Bodenwertmodell. Dafür spreche vor allem der geringe Verwaltungsaufwand und eine verlässliche, transparente Bewertungsbasis.
Das IW hält eine Reform der Grundsteuer für dringend nötig. Denn die Berechnungsgrundlagen seien nach höchstrichterlichem Urteil nicht mehr zeitgemäß. Vier Reformvarianten lägen auf dem Tisch: das Verkehrswertmodell, das wertunabhängige Modell, das gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell und das Bodenwertmodell. Nach Ansicht der IW-Forscher sollte sich die Politik für das Bodenwertmodell entscheiden und dieses aufkommensneutral umsetzen. Das würde bedeuten, dass den Städten und Gemeinden auch künftig jährlich rund zwölf Milliarden Euro aus der Grundsteuer zufließen. Für das Bodenwertmodell wird laut IW Köln einzig und allein der Bodenwert eines Grundstücks zur Steuerberechnung herangezogen – und zwar unabhängig davon, ob es bebaut ist oder nicht. Größere und teurere Grundstücke würden somit stärker besteuert als kleinere und günstigere, erläutert das Institut. Dadurch setze das Modell die richtigen Anreize, um die in Deutschland vorhandenen Grundstücksflächen besser auszulasten. Da nicht das Gebäude besteuert werde, blieben für die Eigentümer Investitionen in ihre Immobilien attraktiv – etwa, um sie energetisch zu modernisieren.
Insgesamt führe eine Bodenwertsteuer damit zu einer besseren Ausnutzung von Brachflächen sowie von Baulücken und wirke so dem überhöhten Flächenverbrauch und der Zersiedelung der Landschaft entgegen. Auch der Verwaltungsaufwand sei bei diesem Modell am geringsten, da mit den Bodenrichtwerten eine flächendeckende und verlässliche amtliche Bewertungsbasis zur Verfügung stehe. Um die Verteilungswirkungen der Reform im Vergleich zum Status quo gering zu halten und Grundstücke in teuren Lagen nicht zu stark zu belasten, könnte die reine Grundstücksgröße in die Steuerberechnung mit einfließen.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln, PM vom 04.02.2014
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