Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften – etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit einer entsprechenden Änderung des Telemediengesetzes, die der Bundesrat am 17.06.2016 gebilligt hat, wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Hintergrund ist, dass in Deutschland die Verfügbarkeit des Internets über WLAN weitaus weniger verbreitet ist als in vielen anderen Ländern. Insbesondere kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten laut Bundesrat aufgrund der Haftungsrisiken derzeit oft darauf, WLAN-Internetzugängen bereitzustellen – trotz aller damit verbundener Wettbewerbsnachteile.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat, PM vom 17.06.2016
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