Haschisch-Konsumenten droht Führerschein-Entzug

Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Der Antragsteller war im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese ihm die Fahrerlaubnis – zu Recht, wie das VG Aachen meint.

Es verweist dabei auf die Fahrerlaubnisverordnung. Danach sei derjenige ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiere und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen könne.

Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter CannabisEinfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis). Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.12.2011, 3 L 457/11

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