Betreuung, Pflege und tierärztliche Behandlung eines Haustieres können haushaltsnahe Dienstleistungen darstellen und damit zu Steuereinsparungen verhelfen. Dies meldet die „Stiftung Warentest“ auf ihren Internetseiten unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster.
Nach Angaben der „Stiftung Warentest“ hatte ein Hundebesitzer gegenüber dem Finanzamt argumentiert, dass Arbeiten an Gegenständen zuhause als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich zu berücksichtigen seien. Zivilrechtlich aber würden auch Tiere als Sachen gelten. Vor dem Finanzamt hatte der Hundehalter hiermit laut „Stiftung Warentest“ keinen Erfolg. Das Gericht aber habe die Aufwendungen anerkannt.
„Stiftung Warentest“, Meldung vom April 2011 zu FG Münster, 6 k
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