Hauskauf: Ein Verkehrswertgutachten ist kein Schadensgutachten

Lässt ein Hausinteressent ein Gutachten erstellen, um den Verkehrswert der zum Kauf stehenden Immobilie zu ermitteln, so kann er den Gutachter nicht schadenersatzpflichtig machen, wenn der einen Schädlingsbefall im Dachstuhl als leicht einstuft, der sich nach dem Erwerb jedoch als schwerwiegend herausstellt.

Im konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erwarb ein Käufer das Haus zum Preis in Höhe von 138.000 Euro, der Gutachter hatte 142.000 Euro geschätzt. Der in dem Gutachten erwähnte „leichte Schädlingsbefall“ stellte sich als 50.000 Euro teures Reparaturbedürfnis heraus. Die Hälfte davon verlangte er als Schadenersatz vom Gutachter – vergeblich. Weil es sich um eine Verkehrswertermittlung und nicht um eine Schadensermittlung gehandelt hatte, bei der nicht auf versteckte Mängel geachtet werden muss, konnte der Gutachter nicht zur Kasse gebeten werden. OLG Oldenburg, 4 U 17/14