Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Computerhersteller Apple gemeinsam mit zehn anderen europäischen Verbraucherorganisationen abgemahnt, weil er die Bewerbung seiner kostenpflichtigen Herstellergarantie für rechtswidrig hält. Der vzbv beklagt, dass Apple im Internet für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie werbe, ohne deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsrechte hinzuweisen. Das Unternehmen habe jetzt bis zum 30.03.2012 Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen laut vzbv den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den sogenannten AppleCare Protection Plan. Es preise die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der
Anspruch auf Service und Support verlängern.“
Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. Diese würden in der EU mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache gelten. Gäben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssten sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen.
Diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des vzbv nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 19.03.2012
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