Herunterladen von Büchern: Bundesregierung gegen ermäßigte Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung lehnt einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Herunterladen elektronischer Bücher ab. Sie betont in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/8748) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/8630), dass die Mehrwertsteuer „vorrangig als Instrument zur Erzielung von Einnahmen“ ausgestaltet werden solle. Es sei daher wünschenswert, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu verbreitern, indem bestehende Ausnahmen und Sonderregelungen reduziert würden.

Die Schaffung einer EU-weiten Rechtsgrundlage für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Herunterladen von Büchern werde die Regierung insofern nicht unterstützen. Deutscher Bundestag, PM vom 07.03.2012

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