Hinweis

Gegen das jüngste Dortmunder Urteil wurde Revision eingelegt (Landessozialgericht NRW, Az. L1 KR 75/14). Wer gesetzlich krankenversichert ist und Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung, die als „betrieblich“ eingestuft wurde, erhält, sollte das Verfahren im Auge behalten. Immerhin bedeutet die Beitragspflicht den Verlust von gut einem Sechstel der Ablaufleistung bzw. der privaten Rente.

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