Hohle Wandfliesen: Montage handelsüblicher Badezimmerutensilien muss möglich sein

Vermieter müssen „hohle Wandfliesen“ grundsätzlich so befestigen, dass sie fest an der Wand haften und die Montage handelsüblicher Badezimmerutensilien ermöglichen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Kiel entschieden. Hierauf weist der Kieler Mieterverein e.V. hin. Die Mieterin einer Wohnung in einer nicht allzu alten Wohnanlage hatte festgestellt, dass die Mehrzahl der Fliesen im Badezimmer an allen vier Wänden nur noch durch die Verfugung gehalten wurde. Deswegen sah sie sich gehindert, handelsübliche Badezimmerutensilien und Kleinmöbel an der Badezimmerwand zu befestigen. Die Vermieterin kam dem Instandsetzungsverlangen der Mieterin nicht nach, weswegen diese klagte.

Das AG Kiel hat der Klage nach Angaben des Kieler Mietervereins stattgegeben. In einer vergleichsweise neuen Wohnanlage müsse nicht mit derartigen Mängeln gerechnet werden. Die Klägerin müsse sich auch nicht darauf verweisen lassen, Badezimmermöbel anzuschaffen, die nicht an der Wand befestigt werden müssten. Die Vermieterin wurde demgemäß antragsgemäß verurteilt, die Fliesen fachgerecht zu befestigen. Dies läuft laut Mieterverein wohl auf eine Neuverfliesung des Badezimmers hinaus.

Kieler Mieterverein e.V., PM vom 17.06.2013 zu Amtsgericht Kiel, Urteil vom 08.05.2013, 113 C 344/12

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