Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Journalist auch von einem privaten Unternehmen Auskunft zu Vertragsabschlüssen und Abwicklungen verlangen darf. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Unternehmen zum Großteil der Öffentlichen Hand gehört.
Im konkreten Fall ging es um einen Reporter, der einem Verdacht auf verdeckte Wahlkampffinanzierung nachging und sich mit Blick auf das Landespressegesetz (hier in Nordrhein-Westfalen) Einblick in das Unternehmen verschaffen wollte. Mit Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied. Die Auskunftspflicht bestehe, obwohl das Unternehmen als Aktiengesellschaft privatrechtlich organisiert ist. Weil es im Bereich Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Abwasser tätig ist, sei das öffentliche Informationsinteresse berechtigt. Hier vermutete der Journalist hinter Dienstleistungen des Unternehmens für die Betreiber eines früheren Internetblogs eine verdeckte Wahlkampffinanzierung.
OLG Hamm, 11 U 5/14