Internet: Schutz vor Kostenfallen soll verbessert werden

Die Bundesregierung will den Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr stärken. Dazu will sie das Bürgerliche Gesetzbuch ändern, wie aus ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (BT-Drs. 17/7745) hervorgeht.

Nach dem Entwurf sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, das heißt der Ware oder der Dienstleistung, informieren. Ein verbindlicher Kaufvertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, soll die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen müssen. Deutscher Bundestag, PM vom 14.12.2011

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