Der Bundesrat hat Bedenken gegen die Einführung von Investmentkommanditgesellschaften und hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (BT-Drs. 17/13877) zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz mit. Wie die Bundesländer schreiben, soll der Investmentkommanditgesellschaft einerseits ein transparentes Durchschleusen von Erträgen an ihre Gesellschafter und andererseits aufgrund des Fondsprivilegs eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen ermöglicht werden. „Eine solche Vermengung ist systemwidrig und führt durch das Nebeneinander der bei gewerblichen Personengesellschaften sowie bei begünstigten Investmentfonds geltenden Besteuerungsgrundsätze zu derzeit nicht absehbaren Folgeproblemen und Gestaltungsmöglichkeiten“, schreibt der Bundesrat. Deutscher Bundestag, PM vom 17.06.2013
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