Investmentsteuergesetz: Änderung im Schreiben zu Zweifels- und Auslegungsfragen

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu Zweifels- und Auslegungsfragen bezüglich des Investmentsteuergesetzes (InvStG) vom 18.08.2009 in Randziffer 297 geändert. Danach wird ein ausländisches Investmentvermögen, soweit es nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22.12.2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, für die Anwendung des InvStG für vor dem 31.05.2013 beginnende Geschäftsjahre auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende Mitteilung gemacht oder später keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.07.2011, V C 1 – S 19801/08/10019

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