Kapitallebensversicherung: O.K.-Vermerk auf dem Faxjournal reicht aus

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Versicherungsgesellschaft einem Versicherten nicht die Kapitallebensversicherungspolice wegen Beitragsrückständen kündigen darf, die durch die Nichtbegleichung der höheren Prämien nach einer Beitragsanpassung durch Dynamik entstanden sein sollen.

Das gelte jedenfalls dann, wenn der Kunde der Dynamik per Fax rechtzeitig widersprochen hat und das Fax-Journal einen „O.k.-Vermerk“ ausweist. Dadurch sei der Widerspruch glaubhaft gemacht, so das Gericht.

Im entschiedenen Fall kam außerdem hinzu, dass der Versicherte die weiteren Prämien-Überweisungen in alter Höhe jeweils mit dem Vermerk „Dynamikwiderspruch“ gekennzeichnet hatte. OLG Celle, 8 U 80/07

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