In Berlin werden auch weiterhin keine „Smiley-Listen“ für Lebensmittelbetriebe im Internet abrufbar sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 19.03.2014 zurückgewiesen, mit der das VG es dem Land Berlin vorläufig untersagt hatte, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen. Wie zuvor schon das VG vermochte auch der Beschwerdesenat in den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen zu erblicken.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom
28.05.2014, OVG 5 S 21.14
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