Stellt ein Autofahrer auf der Autobahn fest, dass er versehentlich statt auf die Abbiege- auf die Standspur geraten war, wo ihm die Weiterfahrt plötzlich versperrt war, so darf er nicht ohne Blinkersetzen wieder auf die rechte Fahrbahn zurückkehren.
Wird er dort von einem Pkw angefahren, dessen Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, so hat seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am auffahrenden Pkw voll zu tragen. Dies auch dann, wenn die Sicht wegen Regens sehr schlecht war – was zu einer „erhöhten Vorsicht“ hätte mahnen müssen. Die Betriebsgefahr des beteiligten Wagens sei auf „0“ gesunken. OLG München, 10 U 834/12
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