Kfz-Haftpflichtversicherung: Fahren zwei Autos rückwärts auf einem Parkplatz….

Fahren zwei Autos auf einem Parkplatz in einem Parkhaus rückwärts und stoßen sie dabei zusammen, so wird der Schaden normalerweise 50:50 geteilt. Kommt jedoch eines der beiden aus einer Parklücke, das andere dagegen kurz vor dem Einparken – wenn auch nicht in „Pfeilrichtung“ – auf der „Fahrbahn“ daher, so kann der aus der Parklücke kommende Fahrer mit zwei Dritteln, sein „Kontrahent“ mit nur einem Drittel der Schuld an dem Malheur belegt werden.

Begründung: Das Fahrverhalten des Mannes „barg höhere Risiken als das der Frau“. Denn er habe beim Rückwärtsfahren auf dem Durchfahrtsweg sowohl mit entgegenkommenden als auch mit aus den Parklücken rückwärts ausparkenden Fahrzeugen rechnen müssen. LG Heidelberg, 2 S 8/14

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