Kfz-Haftpflichtversicherung: „Serientäter“ verraten sich irgendwann selbst

Ein Autofahrer hat offenbar versucht, seinen Lebensunterhalt durch bewusst herbeigeführte Verkehrsunfälle zu finanzieren, und zwar per Abrechnung ohne Fremdreparaturen und stets nur auf der Basis von Sachverständigen-Gutachten. Er schaffte es, innerhalb von fünf Jahren 26 Unfälle in derselben Stadt zu provozieren.

Das Landgericht Münster: Eine solche Unfallhäufung widerspreche jeder Lebenswahrscheinlichkeit. Außerdem falle die Häufung bestimmter „Unfalltypen“ auf. 20 der 26 Unfälle hätten sich bei einem Fahrspurwechsel des Unfallgegners ereignet und 6 bei Vorfahrtsverstößen; teilweise sogar an derselben Kreuzung/Einmündung. Darüber hinaus lebe der Mann in der Stadt und kenne die besonders unfallträchtigen Stellen dort. Bei seiner Unfallserie spreche zudem für eine Manipulation, dass er nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht in weitere Unfälle verwickelt war.

Er musste in diesem Fall mehr als 16.000 Euro ergaunerten Schadenersatz zurückzahlen. Inwieweit die übrigen geprellten Kfz-Haftpflichtversicherer noch Schadenersatzansprüche geltend machen können, ist nicht bekannt.

LG Münster, 2 O 392/11 vom 10.09.2012