Kita-Betreuung: Bei Knappheit darf auf eine Tagesmutter verwiesen werden, aber…

Sind in einer Stadt die Betreuungsplätze für noch nicht drei Jahre alte Kinder knapp, so haben Eltern das ihnen ansonsten zustehende Wahlrecht zwischen einer Kita und einer Tagesmutter nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im konkreten Fall ging es um ein Elternpaar, das eine von der Stadt vermittelte Tagesmutter für seinen Nachwuchs abgelehnt und sich selbst einen Platz in einer teuren Einrichtung besorgt hatte. Zwar dürfe eine Kommune grundsätzlich auf die Betreuung durch eine Tagesmutter verweisen, wenn alle Kapazitäten in den umliegenden Kitas ausgeschöpft seien. Jedoch müsse das Vergabesystem (hier der Stadt Köln) durchschaubar sein.

Die Mehrkosten (es ging um 350 Euro pro Monat – 7 Monate lang = 2.450 Euro) musste die Stadt dem Elternpaar erstatten. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 A 1262/14

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