Klagen gegen Kinderlärm sollen fast unmöglich werden

Gegen Kinderlärm in Wohngebieten soll künftig in Deutschland fast nicht mehr geklagt werden können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/4836) hervor. Danach soll das Bundesimmissionsschutzgesetz so geändert werden, dass man nicht mehr gegen laute Geräusche von Kindertagesstätten oder Spielplätzen gerichtlich vorgehen kann. Dies soll auch dem Ausbau der Kinderbetreuung zugute kommen.

Hintergrund der Initiative ist nach Angaben des Bundestages, dass es in jüngerer Zeit wegen des Lärms von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Gerichtsverfahren gegeben hat. Diese führten zu einer Diskussion über die Frage einer kinderfreundlichen Gesellschaft.

Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll nach dem Gesetzentwurf in Zukunft keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr geltend gemacht werden können. Die Regelung strahlt auch auf das zivile Nachbarschaftsrecht aus. Die Kläger können sich gegenüber Kinderlärm nicht mehr auf das Bundesimmissionsschutzgesetz berufen.

Die Fraktionen der Union und der FDP erwarten, dass die Privilegierung von Kinderlärm dazu führt, dass weniger Klagen eingereicht werden und die Chancen für eine gütliche Einigung mit den Betroffenen steigen.

Deutscher Bundestag, PM vom 11.03.2011

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